RA-MICRO unterstützt beim Datenschutz: Verarbeitungsverzeichnis nach DSGVO
Verarbeitungsverzeichnis nach DSGVO
Nach Art. 30 DSGVO müssen datenverarbeitende Stellen ein „Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten führen, die ihrer Zuständigkeit unterliegen“. Dazu zählen alle Tätigkeiten, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
RA-MICRO unterstützt Kunden mit einem praktischen Tool zur Erstellung des Verarbeitungsverzeichnis. Mit wenigen Klicks können die wichtigsten Punkte aus einer Vorlagenliste ausgewählt und den jeweiligen Erfordernissen der Kanzlei entsprechend in Liste der Verarbeitungstätigkeiten aufgenommen werden. Die erstellten Verzeichnisse werden als Vorlagen gespeichert und können leicht als PDF-Dokument exportiert werden. Sie dienen dem Nachweis eines DSGVO-konformen Datenschutzes in der Kanzlei.
RA-MICRO Kunden finden das Verarbeitungsverzeichnis im Menü des RMO Stores. Im Video wird das Vorgehen erklärt. Für weitere Fragen zum Datenschutz in Anwaltskanzleien steht im RMO Konto ein praktischer Leitfaden zur Verfügung.
Einen ausführlichen Bericht über die neue RA-MICRO Funktion gibt es unter: http://ra-micro-erfurt.de/RA-MICRO-Verarbeitungsverzeichnis.php