Blog Single

20 Nov

Zugangsnachweis von beA Nachrichten

Zugangsnachweis von beA Nachrichten

Im beA Newsletter 26/2018 beschäfftigt sich die BRAK u.a. mit dem Zugangsnachweis von beA Nachrichten.

Den rechtlichen Zusammenhang des Zugangsnachweise beschreibt die BRAK wie folgt:

Und der seit 1.1.2018 geltende § 130a V ZPO erleichtert die Nachweisführung noch weiter: Ein elektronisches Dokument ist danach eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung des Gerichts gespeichert ist. Dem Absender ist eine automatisierte Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs zu erteilen.

Die automatisierte Eingangsbestätigung wird im beA unmittelbar in der gesendeten Nachricht abgelegt. Der Nachweis kann daher nicht vom Nutzer selbst geführt werden. Vielmehr muss der Nachweis durch Nachweis der automatisierten Bestätigung geführt werden. Diese automatische Bestätigung könnte man, auch wenn es technisch völlig verschiedene Vorgänge sind, mit einem Faxsendebericht vergleichen. Der Newsletter der BRAK beschreibt dabei folgendes Vorgehen.

Nach Markieren und Öffnen der Nachricht im beA Webclient, kann man im Menü den Punkt Nachrichtenjournal auswählen.

Das Nachrichtenjournal öffnet sich in einem neuen Browserfenster. Hier kann man nun durch Filter auswählen, welche Daten das Nachrichtenjournal enthalten soll. Hat man dies getan, kann das Nachrichtenjournal exportiert werden. Man erhält eine Liste der Nachrichten, die als .csv Datei zusammen mit einer Signatur in eine .zip Datei gepackt wird.

Unsere Empfehlung:

Aus unsere Sicht eignet sich das Nachrichtenjournal eher als Kanzlei interner Nachweis, ähnlich eines Postausgangsbuches.

Zum rechtssicheren Nachweis einer gesendeten Nachricht, inkl. des konkreten Inhaltes, empfehlen wir den Export der gesendeten Nachricht. Nur auf diesem Weg erhält man alle Protkollateien und Datensätze. Den Export von Nachrichten haben wir bereits auf https://www.kanzleisoftware.com/archivierung-von-bea-nachrichten/ beschrieben.

Und um bei dem Vergleich mit einem Fax zu bleiben: das Nachrichtenjournal ist eher mit einem Faxjournal, also eine Liste von versendeten Faxen, zu vergleichen. Die in einer exportieren Nachricht enthaltene automatisierte Bestätigung ähnelt hingegen einem Faxsendebericht.

Related Posts

Leave A Comment

zwei × vier =

Cookie Consent mit Real Cookie Banner