RA-MICRO

Logo RA-MICRO Kanzleisoftware

RA-MICRO bezeichnet sich unter Windows Betriebsystemen als die Markt führenden Kanzleisoftware in Deutschland. Der Funktionsumfang ist nach über zwangzigjähriger Entwicklungszeit enorm. Gleichzeitig ist die Software durch ihre Funktionsvielfalt sehr komplex und vielfältig.

 

RA-MICRO Kanzleisoftware, der Marktführer unter den Rechtsanwaltsprogrammen, zeigt sich 2018 flexibel wie nie. Neben dem modularen Aufbau, der RA-MICRO individuell auf die Kunden abstimmbar macht, wird mit dem Produkt RA-MICRO V die Zukunft der Anwaltschaft durch Unterstützung von Kanzleisoftware Hosting in Rechenzentren (Cloud) eröffnet.

 

RA-MICRO Kanzleisoftware beinhaltet u.a. folgende Funktionen bzw. Module:

Alle Adressen werden in einer zentralen Adressdatenbank gespeichert. Die Unterschiedung der Adressart in Zuordnung zur Akte erfolgt durch Adresskennzeichen wie Mandant, Gegner, gegnerischer Bevollmächtigter.

Über das Modul Online-Recherchen können direkt aus dem Programm zu einer Adresse oder zu einem Mandat Adressermittlungen, Bonitäts- oder Firmenauskünfte z.B. über Creditreform, Bürgel, Superscheck oder Schufa durchgeführt werden. Voraussetzung zur Nutzung dieser meist kostenpflichtigen Dienste ist die kostenlose Registrierung bei RA-MICRO Online (RMO) sowie die Hinterlegung der RMO Zugangsdaten in der Benutzerverwaltung. Bei den Online Recherchen gibt es keine Grundgebühr, bezahlt wird nur für tatsächlich durchgeführte Anfragen. Die Abrechnung mit detaillierter Aufschlüsselung entstandener Kosten erfolgt bequem über die RMO-Monatsabrechnung.

Die Verwaltung der Akten erfolgt im Modul Akten. Unterschieden werden Anwaltsakten, Notarakten und Insolvenzakten für Verbraucherinsolvenzverfahren. Das Aktenzeichen setzt sich aus Nummer und Jahrgang zusammen, z.B. 254/18 . Eine Akte enthält folgenden Aktenstammdaten:

  • Aktenkurzbezeichnung – Wer gegen Wen
  • Aktenlangbezeichnung – Wegen … Bezeichnung der Sache
  • Referat
  • Aktensachbearbeiter
  • Aktenkennzeichen
  • Aktensachstand
  • Aktenstandort
  • Streitwert
  • Stundensätze für Honorarvereinbarungen

Mit den Bestandteilen des E-Workflows (E-Akte/E-Akte-Fenster, E-Postkorb, E-Postfach, A-Postfach, E-Brief und RMO VS ) lässt sich die Kanzleiorganisation nahezu papierlos durchführen. Bei konsequentem Einsatz des E-Workflows rückt das papierlose Büro immer näher. Der RA-MICRO E-Workflow trägt außerdem erheblich dazu bei, Zeit und Kosten einzusparen. Außerdem ist der Einsatz des E-Workflows in der Kanzlei Voraussetzung für die bald kommende flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs.

Unter Mahnverfahren stehen verschiedene Programmfunktionen zur Verfügung, mit denen ZV-Anträge für das Mahnverfahren direkt am PC erstellt werden können. Die Eingabemasken werden weitgehend automatisch mit den zum Forderungskonto erfassten Daten gefüllt. Zur Verfügung stehen ein automatisierter Mahnbescheids- und Vollstreckungsbescheidsantrag, eine Stapelverarbeitung zur Erstellung von Mahnbescheiden sowie der elektronische Datenaustausch mit den Mahngerichten per EDA sowie der Barcode-Mahnbescheid.

Über den Forderungsimport können regelmäßig Zwangsvollstreckungsdaten von Großmandanten (z.B. Inkassounternehmen, Creditreform, privatärztliche Verrechnungsstellen o.ä.) direkt importiert und sodann im Anschluss gleich die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden.

Das Modul Offene Posten ermöglicht eine detaillierte Überwachung der Kanzlei-Außenstände. So wird etwa jede Ausgangsrechnung mit einer entsprechenden Rechnungsnummer erfasst und verfolgt. Mahnungen können mit unterschiedlichen Fristen für einen selbst gewählten Zeitraum gedruckt und kostensparend direkt per E-Brief oder Fax versandt werden. Mahnläufe werden turnusmäßig – täglich nach Durchführung der aktuellen Tagesbuchhaltung – durchgeführt. Buchungen in die Offenen Posten sind aus verschiedenen Modulen möglich.

Mit dem Modul Gebühren lassen sich schnell und einfach Rechtsanwaltsvergütungsrechnungen nach dem RVG, formularbasierte Vergütungsanträge für die Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe, Kostenrechnungen unter Berücksichtigung verbundener Familiensachen sowie Kosten- oder Vergütungsfestsetzungsanträge erstellen. Auch die Abrechnung der Notarkosten nach dem GNotKG sowie die Berechnung auf Honorarbasis /Zeithonorar sind enthalten.

Mit der Finanzbuchhaltung wird eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) mit Ist-Versteuerung, d. h. einer Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 Umsatzsteuergesetz) erstellt, die an die Bedürfnisse von Rechtsanwälten und Notaren anknüpft. Einnahmen und Ausgaben sowie Buchungen werden in den Aktenkonten erfasst, wobei die Buchungen zusätzlich in den Offenen Posten verarbeitet werden können. Die besondere Leistung besteht darin, dass die Erfassung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben in der Finanzbuchhaltung mit der Erfassung der Gebührenrechnungen (im Modul Gebühren), der Zahlungsein- und -ausgänge zu den einzelnen Akten (im Aktenkonto) sowie der Zwangsvollstreckung und der Offenen Posten zur Verwaltung der Gebührenforderungen automatisch verknüpft ist. Damit können in einem einzigen Buchungsvorgang alle buchungsrelevanten Bereiche zutreffend und zeitsparend befüllt werden. Mit der Programmfunktion Buchen werden zusammengehörige Buchungen sowohl für die Finanzbuchhaltung als auch für das Aktenkonto in einem Stapel erfasst und erst nach erfolgter Kontrolle gebucht.

Über das Modul Zwangsvollstreckung stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, die sich von der Erwirkung eines Titels über Vollstreckungsmaßnahmen bis zu den Abrechnungen gegenüber dem Mandanten und dem Schuldner erstrecken. Für die Nutzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ist ein entsprechendes Forderungskonto anzulegen. Hier werden die titulierten Hauptforderungen, Zinsen und festgesetzten Kosten geführt, aus denen der Gläubiger im Wege der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner vorgeht. Daneben stehen Maßnahmen für das Zwangsvollstreckungsverfahren, beispielsweise eine Vollstreckungsandrohung oder ein Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) bereit.

(Hinweis in eigener Sache: Seit dem 1.3.2013 sind hierfür zwingend die amtlichen Formulare zu verwenden – wie der BGH kürzlich entschieden hat (VII ZB 42/13), steht das in RA-MICRO bereit gestellte elektronische Antragsformular im Einklang mit dem amtlichen Vordruck). Die Eingabemasken werden hier weitgehend selbsttätig mit den zum Forderungskonto erfassten Daten gefüllt.

Das Modul Zahlungen ermöglicht die Erfassung und den Druck von Überweisungsträgern und Schecks. Außerdem können SEPA- oder DTAUS-Dateien (Letztere nur noch bis 1.8.2014) erstellt werden, die über eine Schnittstelle an die Bank übertragen werden können. Bei Erwerb einer entsprechenden Lizenz und Einrichtung eines HBCI Homebanking Kontakts auf dem Arbeitsplatz können aus RA-MICRO heraus Online-Überweisungen übermittelt werden, eine externe Bankensoftware ist nicht erforderlich.

Mit dem Modul Insolvenz können in Verbraucherinsolvenzverfahren alle notwendigen Daten erfasst und verwaltet werden. Auf dieser Grundlage können die erforderlichen aktuellen Verzeichnisse und Übersichten schnell und einfach mit den jeweiligen Schreiben erstellt werden. Unterstützt wird sowohl die Tätigkeit als Schuldnervertreter – von der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bis zum Eintritt der Restschuldbefreiung – als auch eine Tätigkeit als vorläufiger Treuhänder und/oder Gutachter im Eröffnungsverfahren sowie als Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren.

Das Modul Termine/Fristen stellt eine speziell auf die Bedürfnisse von Anwaltskanzleien zugeschnittene Terminverwaltung zur Verfügung. Sämtliche Kanzleitermine, insbesondere Gerichtstermine, Fristen, Wiedervorlagen und aktenbezogene Besprechungstermine können hier erfasst und bearbeitet werden. Mit praktischen Programmfunktionen, wie z. B. Tageskalender und Aktenkalender, besteht die Möglichkeit, sich einen schnellen Überblick zu verschaffen. Mit dem neuen RA-MICRO Terminkalender werden die Termine der RA-MICRO Benutzer komfortabel verwaltet. Darüber hinaus werden verschiedene Synchronisationsmöglichkeiten – etwa zum webbasierten Google-Kalender oder zum Outlook-Kalender – angeboten, über die jederzeit ein Abgleich mit den mobilen Geräten erfolgen kann.

Rechtsanwalt Dr. Peter Becker, kreativer Kopf von RA-MICRO, mit einem Video Statement :

 

RA-MICRO Preise & Module

 

RA-MICRO wird nach dem so genannten FSE (Full Service Entgelt) Modell lizenziert. Die monatliche Gebühr beinhaltet Programmnutzung (Lizenz), Programmpflege sowie Support . Lizenziert wird bei Mehrplatzanlagen nach der Anzahl der gleichzeitg aktiven Nutzer (current user).

 

Es wird kein einmaliger Lizenzkaufpreis fällig.

RA-MICRO Premium

64,-

netto / Monat je Arbeitsplatz

Lizenzumfang wie Standard plus zusätzlich:

  • Eintrag im DASD
  • DictaNet Arbeitsplatz
  • DictaNet App Schnittstelle

 

Die Premium Lizenz empfiehlt sich für alle Anwender, die digitales Diktat benötigen.

Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei.

RA-MICRO Zusatzmodule

alle Preise netto / Monat

RA-MICRO kann mit folgenden Modulen erweitert werden:

  • Finanzbuchhaltung II mit Bilanz: 49,-
  • Import Forderungssachen: 49,-
  • Notariat je Notar: 49,-
  • Zeithonorar II: 49,-
  • Lohnbuchhaltung: 29,-
  • Telefonkostenerfassung: 19,-

Mit Ausnahme des Moduls Notariat gelten die aufgeführten Kosten je Kanzlei, nicht je Benutzer.

Systemvoraussetzungen

Server

Netzwerkserver: Microsoft Windows 2012 Server oder höher. Terminalserver: Mind. Windows 2012; RA-MICRO ist im Mehrplatzbetrieb für die Nutzung einer gesonderten leistungsfähigen Intel CPU ausgelegt. Die Nutzung mehrerer Benutzer auf einer einzigen CPU auf dem Terminalserver wird maximal bis 10 gleichzeitig gestartete Nutzer empfohlen. SQL basierte RA-MICRO Module setzen den Microsoft SQL Server ab Version 2017 (auch in der Expressversion) voraus.

Arbeitsplätze

Prozessor: mind. Intel Core i5 neueste Generation, Arbeitsspeicher: mind. 8 GB RAM Arbeitsspeicher, Betriebssystem: Windows 10; auf Microsoft Terminalservern Ressourcen, die jedem Benutzer eine dazu gleichwertige Prozessor- und Speicherleistung zur Verfügung stellt. Microsoft Office 2013 Standard/Prof. (32Bit und 64Bit; Outlook-Kalendersynchronisation nur mit „Schnittstelle RM Kalender“), Office 2013 oder 2016 nur Home&Business oder Volumelicense (32Bit und 64Bit; nur iVm „Schnittstelle + (extern)“; Outlook-Kalendersynchronisation nur mit „Schnittstelle RM Kalender“), „Click to Run“, „Starter“ und Office 365 werden nicht unterstützt – diese müssen vollständig deinstalliert sein; Office 365 wird nur als vollständig lokal installierte Desktop-Version unterstützt), Microsoft Internet Explorer ab Version 10, Bildschirmauflösung mindestens 1280*800 Pixel mit mindestens 16-Bit Farbqualität. Microsoft .NET Framework 3.5 SP1 und aktuelle Version.

IT Umgebung

Bei Neuinstallationen sind bei allen zentralen Systemkomponenten, insbesondere Server und SQL-Server und Microsoft Office 2013 und 2016 jeweils die neuesten Versionen auf dem neuesten Patch-Stand Voraussetzung der Lizenzierung. Während des laufenden Vertragsverhältnisses ist der LN verpflichtet, zeitnah alle in diesem Zusammenhang von den Herstellern herausgegebenen Patches und Updates auf den Server sowie auch für das Windows Betriebssystem auf den Arbeitsstationen zu installieren. Darüber hinaus ist der LN verpflichtet auch alle RA-MICRO/DictaNet Updates und Patches einzuspielen.

Für die RA-MICRO Administration im laufenden Betrieb ist in der Regel ein fachlich ausgebildeter Administrator je 30 Arbeitsplätze in Vollzeit seitens des LN erforderlich, um die optimale laufende Betriebsbereitschaft der Anlage, die laufende erfolgenden RA-MICRO Updates durchzuführen und die Anlage hinsichtlich der Programmneuerungen zu optimieren und die Mitarbeiter des LN hinsichtlich der produktiven Nutzung der Programmneuerungen einzuweisen, zu unterstützen und zu schulen. Die Vertretung des Systemadministrators ist sicherzustellen, diese Leistungen können von dem RA-MICRO Vor-Ort Partner und dem RA-MICRO Support im Rahmen der Programmpflege- und Supportverträge nicht in Anspruch genommen werden.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei Planung und Betrieb Ihrer IT Umgebung.

 

Interesse an RA-MICRO Kanzleisoftware?

Nehmen Sie Kontakt auf. Unsere Erstberatung ist kostenfrei!

    Als Spamschutz lösen Sie bitte eine kleine Rechenaufgabe:

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner